Berechnen Sie schnell und kostenlos alle Importkosten beim Überführen eines in Europa gekauften Personenwagens in die Schweiz. Unser Auto Import Rechner berücksichtigt alle relevanten Abgaben: Schweizer Mehrwertsteuer (8.1%), Automobilsteuer (4%), CO₂-Sanktionen sowie Zollgebühren. Ermitteln Sie transparent die Gesamtkosten für Ihren Fahrzeugimport und planen Sie Ihr Budget optimal. Die Berechnung erfolgt nach aktuellen BAZG/BFE-Richtlinien und berücksichtigt alle steuerlichen Aspekte der Fahrzeugeinfuhr.
Wechselkurs EUR→CHF: 0.9389 (Quelle EZB, 2025-06-10)
Der Import eines Fahrzeugs in die Schweiz erfordert verschiedene Schritte: Anmeldung beim Zoll, Vorlage der Fahrzeugpapiere (COC-Bescheinigung), Zahlung der Abgaben und Anmeldung bei der Strassenverkehrsbehörde. Bei Neuwagen ist zusätzlich eine Typengenehmigung erforderlich. Der Importprozess dauert meist 1-3 Werktage. Planen Sie genügend Zeit für die Abwicklung ein und informieren Sie sich vorab über die erforderlichen Dokumente.
Die Gesamtkosten beim Autoimport setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen: Schweizer MWST (8.1% auf Fahrzeugwert + Transport), Automobilsteuer (4% für Personenwagen), eventuelle CO₂-Sanktionen bei Überschreitung der Grenzwerte, sowie Zollgebühren und Bearbeitungskosten. Bei einem Fahrzeug für EUR 30'000 entstehen typischerweise Abgaben von CHF 4'000-6'000. Die genauen Kosten hängen von Fahrzeugtyp, CO₂-Ausstoss und Importzeitpunkt ab.
Die CO₂-Sanktion wird bei Überschreitung der gesetzlichen Zielwerte fällig. Diese orientieren sich am Leergewicht des Fahrzeugs - schwerere Autos haben höhere Grenzwerte. 2024 liegt der Basiswert bei 118 g/km CO₂ (WLTP). Pro Gramm Überschreitung fallen CHF 15 Sanktion an. Beispiel: Ein 1'500 kg schweres Auto mit 150 g/km CO₂ zahlt etwa CHF 450 Sanktion. Elektro- und Hybridfahrzeuge sind oft sanktionsfrei. Den genauen WLTP-Wert finden Sie im Certificate of Conformity (COC) oder den Fahrzeugpapieren.
Um die ausländische MwSt. zurückzuerhalten, müssen Sie beim Kauf eine Ausfuhrbescheinigung (Export-Dokument) verlangen. Diese muss beim deutschen/EU-Zoll abgestempelt und an den Händler zurückgesandt werden. Die Rückerstattung erfolgt meist innerhalb von 4-8 Wochen direkt vom Autohaus. Ohne korrekte Ausfuhrpapiere ist keine MwSt.-Rückerstattung möglich. Bei Gebrauchtwagen von Privaten ist keine MwSt.-Rückerstattung möglich, da Privatpersonen keine Mehrwertsteuer ausweisen.
Die Transportkosten umfassen alle Ausgaben für die Überführung des Fahrzeugs in die Schweiz: Sprit, Maut, Versicherung, eventuelle Anhängermiete oder Speditionskosten. Diese Kosten erhöhen die Bemessungsgrundlage für die Schweizer MWST (8.1%). Selbstüberführung kostet meist CHF 200-500, ein Transportservice CHF 800-1'500 je nach Entfernung. Wichtig: Dokumentieren Sie alle Transportkosten mit Belegen für die Zollabfertigung.
Das Leergewicht eines Personenwagens ist relevant für die Berechnung des individuellen CO₂-Zielwerts. Gemäss den Vorschriften wird für schwerere Fahrzeuge ein höherer CO₂-Ausstoss toleriert, bevor Sanktionen fällig werden. Das exakte Leergewicht (oft als 'Gewicht des fahrbereiten Fahrzeugs' bezeichnet) finden Sie im Certificate of Conformity (COC) oder in der Übereinstimmungsbescheinigung.
Für Personenwagen beträgt die Automobilsteuer 4 % des Fahrzeugwerts. Das Gewichtslimit von 1600 kg für die Automobilsteuer gilt nur für leichte Nutzfahrzeuge. Quelle: BAZG.
Das Datum der Erstzulassung ist wichtig für die Wertermittlung bei Gebrauchtwagen (Abschreibung) und bestimmt, ob das Fahrzeug für die CO₂-Sanktionsberechnung als Neuwagen gilt. Fahrzeuge mit Erstzulassung vor mehr als 6 Monaten gelten als Gebrauchtwagen und unterliegen einer Wertabschreibung. Dies reduziert die Bemessungsgrundlage für MWST und Automobilsteuer. Auch die Möglichkeit einer Rückforderung der CO₂-Sanktion bei Privatimporten hängt vom Erstzulassungsdatum ab.
Der Kilometerstand beeinflusst zusammen mit der Erstzulassung die Berechnung des Fahrzeugwerts bei Gebrauchtwagen durch die Abschreibung. Je höher der Kilometerstand, desto stärker die Wertminderung und damit geringere Importabgaben. Die Schweizer Zollbehörden verwenden offizielle Bewertungstabellen (Eurotax) zur Wertermittlung. Ein korrekter Nachweis des Kilometerstands durch Serviceheft oder MFK-Berichte ist wichtig für eine faire Bewertung.
Die Unterscheidung zwischen Brutto- und Nettopreis ist wichtig für die korrekte Berechnung der Schweizer Abgaben. Bei einem Bruttopreis (inkl. ausländischer MwSt.) wird die ausländische MwSt. abgezogen, bevor die Schweizer Abgaben berechnet werden. Bei einem Nettopreis werden die Schweizer Abgaben direkt auf den angegebenen Betrag angewendet. Für die Rückerstattung ausländischer MwSt. müssen Sie beim Kauf im Ausland eine Ausfuhrbescheinigung verlangen und diese beim Zoll vorlegen. Ohne korrekte Ausfuhrpapiere zahlen Sie doppelt MwSt.